Lebensversicherung als Erbe

Eine Lebensversicherung dient der Altersvorsorge aber gleichzeitig zur Versorgung der Hinterbliebenen. Es ist grundsätzlich ein kluger Gedanke, Familienangehörige für den Eventualfall finanziell abzusichern. Daher ist die Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung, die nicht als Sicherheit bei einer Bank oder Bausparkasse hinterlegt ist, von entscheidender Bedeutung. Die Lebensversicherung als Erbe erhält in der Regel der, der zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers als Begünstigter eingetragen wurde. Doch diese Bezugsberechtigung kann jederzeit und so oft wie gewünscht geändert werden.

Finanzieller Ausgleich der Lebensversicherung als Erbe

Daher kommt es nicht zwingend auf die Angaben im Versicherungsschein an, sondern vielmehr auf die letzte getätigte Verfügung des Versicherungsnehmers. Dabei ist die Höhe der Auszahlung natürlich von den bisher eingezahlten Beiträgen abhängig, wobei mindestens die versicherte Summe ausgezahlt wird. Die Idee, eine Lebensversicherung als Erbe einzusetzen, kann gleich mehrere Gründe haben: zunächst der finanzielle Ausgleich, also als Vorsorge für die Familie bzw. für die Hinterbliebenen. Damit können auch die Beerdigungskosten ausgeglichen werden. Weiterhin ist sie zur Tilgung von Darlehen, zum Beispiel ein Hauskredit, bestens geeignet. Letztlich ist es eine Frage der verantwortlichen Lebensführung, die Auswirkungen des Verlustes eines geliebten Menschen zumindest in finanzieller Hinsicht zu regeln.

Daher ist die Lebensversicherung als Erbe eine sinnvolle und empfehlenswerte Alternative im Rahmen einer durchdachten Hinterbliebenenversorgung, was auch der Gesetzgeber mit Steuerfreiheit der Auszahlung honoriert.


15. Oktober 2011 – 12:01

Die Kommentarfunktion ist momentan deaktiviert.