Private Pflegeversicherung

Seit 1995 gehört die Pflegeversicherung als Bestandteil der fünf Sozialversicherungen zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Jedes Mitglied einer Krankenversicherung, unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich versichert, ist dazu verpflichtet, zusätzliche Beiträge für die Pflegeversicherung zu bezahlen. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte schließen in der Regel automatisch zusammen mit dem Vertrag für die Krankenversicherung eine Pflegeversicherung ab, wobei bei der privaten Krankenversicherung von der privaten Pflegeversicherung gesprochenwird. Eine Ausnahmeregelung besteht lediglich für Versicherte, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Sie können für die Pflegeversicherung die gesetzlichen Krankenkasse als Träger wählen oder eine private Pflegeversicherung abschließen. Die wesentliche Funktion der Pflegeversicherung liegt darin, das finanzielle Risiko für den Fall abzusichern, dass der Versicherte pflegebedürftig wird. Für die Höhe der Leistungen, die die private Pflegeversicherung erbringt, ist die Einteilung in eine der drei sogenannten Pflegestufen maßgeblich. Die private Krankenversicherung legt hierfür ein Gutachten zugrunde, das von der entsprechenden Abteilung der Versicherung selbst oder einem beauftragten, externen Unternehmen erstellt wurde. Grundlegend ähneln sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung. Die Unterschiede liegen jedoch darin, dass das Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Medizinischen Dienst erstellt wird und die Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen besteht, während in der privaten Pflegeversicherung grundsätzlich nur Geldleistungen erbracht werden. Daneben richten sich die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Einkommen, für die private Pflegeversicherung nach den Faktoren, die auch für die Beitragsermittlung der Krankenversicherung zugrunde gelegt werden. Um den Versicherungsschutz im Hinblick auf eine eventuelle Pflegebedürftigkeit zu erhöhen, besteht die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die die Leistungen der eigentlichen Pflegeversicherung erweitert. Eine Pflegekostenversicherung beispielsweise übernimmt den Anteil der Kosten, die von der Pflegeversicherung nicht übernommen werden, eine Pflegetagegeldversicherung erbringt ihre Leistung durch die Zahlung von fest vereinbarten Beträgen pro Pflegetag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Allerdings gelten für die private Pflegezusatzversicherung die Kriterien einer privaten Versicherung, was bedeutet, dass die Versicherung einen Antrag bei erhöhtem Risiko ablehnen kann.

Autor: Stefan Altzer


15. Oktober 2011 – 12:55

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